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Wissenschaftsfreiheit, was ist das?

Im Artikel 5 des deutschen Grundgesetzes ist die Wissenschaftsfreiheit verankert. Wissenschafts- und Forschungsakteur*innen werden dadurch legitimiert, frei zu entscheiden, was und wie geforscht wird sowie die Ergebnisse zu interpretieren sind.

Wissenschaftliches Arbeiten unterliegt dabei dem Verfassungsrecht und muss mit diesem in Einklang zu bringen sein. 

Wissenschaft soll durch systematische Nachforschungen die größtmögliche Annäherung der Wahrheit gewährleisten. 

Durch die Wissenschaftsfreiheit soll sichergestellt werden, dass Wissenschaft und Forschung nicht instrumentalisiert wird etwa durch politische oder profitorientierte Interessen.