Wissenschaftsfreiheit, was ist das?
In Art. 5 Abs. 3 des Grundgesetzes (GG) ist die Wissenschaftsfreiheit verankert: "Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung." Wissenschafts- und Forschungsakteur:innen werden dadurch legitimiert, frei zu entscheiden, was und auf welche Art und Weise geforscht wird und wie die Ergebnisse zu interpretieren sind. Dabei unterliegt das wissenschaftliche Arbeiten dem Verfassungsrecht und muss mit diesem in Einklang zu bringen sein.
Wissenschaft soll durch systematische Nachforschungen die größtmögliche Annäherung der Wahrheit gewährleisten. Durch die Wissenschaftsfreiheit soll sichergestellt werden, dass Wissenschaft und Forschung nicht instrumentalisiert werden - etwa durch politische oder profitorientierte Interessen.